Hartz IV

Obergrenzen für Immobilien bei Hartz IV verfassungskonform

DPA
DPA

Deutschland,

Wie viel Eigentum darf man besitzen, wenn man staatliche Leistungen in Anspruch nimmt? Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe hat dazu nun eine Entscheidung gefasst.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. - Sebastian Gollnow/dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Vorgaben für Hartz-IV-Empfänger zur maximalen Grösse von Wohneigentum sind nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit dem Grundgesetz vereinbar.

Mittel der Allgemeinheit zur Hilfe bedürftiger Mitglieder sollten nur in Fällen aktueller Bedürftigkeit in Anspruch genommen werden, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe mit. Das heisst konkret: Wenn zum Beispiel eine Familie ein Haus oder eine grössere Wohnung besitzt und die Kinder ausziehen, sinkt die Quadratmeterzahl, die für den Bezug staatlicher Leistungen als angemessen gilt.

Den Betroffenen würden keine Leistungen verwehrt, die sie zur Existenzsicherung benötigten, entschieden die Richterinnen und Richter. «Denn sie verfügen über Wohneigentum, das sie einsetzen und damit ihren Bedarf selbst sichern können.» (Az. 1 BvL 12/20)

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Kantine
50 Interaktionen
Stehlen verhindern
Böögg
27 Interaktionen
Bei Bucheli

MEHR IN NEWS

Farbdosen auf dem Boden.
1 Interaktionen
Festgenommen
ukraine krieg
Russland und Ukraine
Mikrofon
Im Oldtimer

MEHR AUS DEUTSCHLAND

Merz
1 Interaktionen
Kabinettsliste
Arbeitsmarkt deutschland
1 Interaktionen
Umfrage
schloss elmau
«Tatort»
marion mitterhammer
Verstorben