Höhere Mietkaution bei Tierhaltung unzulässig

DPA
DPA

Deutschland,

Wenn Katzen allein in der Wohnung sind, kratzen sie womöglich mal an der Tapete. Und Hundewelpen machen vielleicht mal auf den Teppich. Eine höhere Mietkaution rechtfertigt das aber nicht.

Schaut unschuldig drein, kann aber auch anders? Ein erhöhtes Abnutzungsrisiko der Mietwohnung durch ein Haustier rechtfertigt keine Überschreitung der Kautions-Höchstgrenze.
Schaut unschuldig drein, kann aber auch anders? Ein erhöhtes Abnutzungsrisiko der Mietwohnung durch ein Haustier rechtfertigt keine Überschreitung der Kautions-Höchstgrenze. - Christin Klose/dpa-tmn

Das Wichtigste in Kürze

  • Drei Monatskaltmieten: Mehr darf ein Wohnungsvermieter von seinen Mietern nicht als Sicherheit verlangen.

So sieht es das Gesetz vor. Diese Höchstgrenze darf auch nicht ausnahmsweise überschritten werden, wenn Vermieter etwa aufgrund von Tierhaltung in der Wohnung ein höheres Risiko für Beschädigungen oder Abnutzung annehmen.

«Übersteigt die Summe den Betrag von drei Monatsmieten, so ist die Kautionsvereinbarung hinsichtlich des überschiessenden Teils unwirksam», sagt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund. Mieter können diesen Betrag entweder zurückfordern oder müssen ihn erst gar nicht zahlen.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

swiss flugzeug applaus
103 Interaktionen
Schweizer staunt
Trump Macron Selenskyj
14 Interaktionen
Trump nicht

MEHR IN NEWS

Brand in Dussnang
Technischer Defekt
Oblivion Remastered
Kult-Rollenspiel
twint
Kanton Aargau
motorrad
Acht Anzeigen

MEHR AUS DEUTSCHLAND

34 Interaktionen
Sieben Ministerien