Kanton Aargau: Angebliche Käufer betrügen Verkäufer um Geld

Kantonspolizei Aargau
Kantonspolizei Aargau

Aarau,

Auch im Kanton Aargau derzeit ist eine Betrugsmasche auf Verkaufsplattformen aktiv. Es werden TWINT-Daten der Verkäufer erhoben und vom Konto Geld abgehoben.

twint
TWINT-Daten der Verkäufer werden missbraucht. - twint

Das Wichtigste in Kürze

  • Auch im Kanton Aargau kommt es zurzeit zur TWINT-Betrugsmasche.
  • Sobald die TWINT-Logindatein eingegeben sind, buchen die Betrüger einen Geldbetrag ab.
  • Die Kantonspolizei Aargau mahnt zur Vorsicht.

Der Kantonspolizei Aargau werden aktuell viele Fälle einer identischen Betrugsmasche gemeldet. Der Betrug beginnt auf Verkaufsplattformen wie zum Beispiel Tutti, wo die späteren Geschädigten etwas zum Verkauf anbieten.

Die Betrüger spielen Interesse vor und drängen meist schon am Anfang darauf, via WhatsApp oder Telegram zu kommunizieren und bringen so die Unterhaltung weg von der Verkaufswebseite.

Wenn es dann um die Bezahlung der Ware geht, schreiben die Betrüger, dass man via einem Post-Link die Zahlung annehmen oder autorisieren müsse.

Geld abheben und Kommunikation abbrechen

Wenn die Geschädigten dann auf der Seite des Links ihre TWINT-Logindaten eingeben, geht es schnell: Die Betrüger buchen sofort einen grossen Geldbetrag ab und brechen die Kommunikation sofort ab.

Freddy Nock
Die Kantonspolizei Aargau. (Symbolbild) - Kantonspolizei Aargau

Folgende Tipps sollen helfen, nicht Opfer dieser Betrugsmasche zu werden: Bleiben Sie mit der Kommunikation im Chat der Verkaufsplattform.

Die Kantonspolizei mahnt zur Vorsicht

Geben Sie nie Angaben ausserhalb der TWINT-App ein. Klicken Sie auf keine fremden oder komischen Links. Scannen Sie keine misstrauischen QR-Codes.

Werden Sie misstrauisch, wenn der Käufer einen Kurierdienst benutzen möchte. Im Zweifel raten wir, die Kommunikation abzubrechen und auf den möglichen Verkauf zu verzichten.

Fall Sie trotzdem von dieser oder einer ähnlichen Masche betroffen sind, melden Sie den Vorfall Ihrer Bank, melden Sie es der Verkaufsplattform und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

Kommentare

User #5679 (nicht angemeldet)

Wenn der Käufer per link bezahlen will, muss der Verkäufer den link senden. Ist doch logisch...

User #5399 (nicht angemeldet)

Bei Verkaufsplattformen bestehe ich immer auf Banküberweisung oder bar auf die Hand gegen Gegenstand. Auf Twint kann ich gut verzichten.

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