Absolutes Feuer- und Feuerwerkverbot gilt auch in der Stadt

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Stadt St. Gallen,

Wie der Kanton heute, 30. Juli 2018, mitteilt, gilt ab sofort und bis auf Widerruf im ganzen Kanton St. Gallen ein absolutes Feuer- und Feuerwerkverbot. So ist es im ganzen Kantonsgebiet und damit auch auf dem Gebiet der Stadt St. Gallen verboten, Feuer im Freien zu entfachen und Feuerwerk zu zünden.

Symbolbild - Keystone
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Es ist ab sofort untersagt …

▪ Feuer jeglicher Art im Freien zu entfachen.

▪ Feuerwerk (Raketen, Vulkane, Böller etc.), Höhenfeuer und Himmelslaternen zu zünden.

▪ brennende Zigarettenstummel und Streichhölzer wegzuwerfen.

▪ Holzkohlegrills zu gebrauchen.

▪ Kerzen im Freien anzuzünden.

Einheiten der Berufs- und Milizfeuerwehr werden heute Nachmittag bei den Feuerstellen und am Eingang der Pärke auf Stadtgebiet entsprechende Informationstafeln platzieren. Personen, die das Verbot missachten, werden polizeilich verzeigt.

-Mitteilung der Stadt St. Gallen (mis)

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