Till Lindemann gewinnt Rechtsstreit gegen KiWi-Verlag
Im Rechtsstreit um die Vertragskündigung hat Till Lindemann gegen den KiWi-Verlag gewonnen. Das Landgericht Köln gab dem Künstler recht.

Im April 2025 entschied das Landgericht Köln zugunsten von Till Lindemann im Rechtsstreit mit dem Verlag Kiepenheuer & Witsch. Der Verlag hatte im Juni 2023 die Zusammenarbeit mit dem Rammstein-Frontmann beendet.
Als Grund nannte KiWi ein angeblich zerrüttetes Vertrauensverhältnis, ausgelöst durch Vorwürfe und ein umstrittenes Video, wie «ZEIT ONLINE» berichtet. Lindemann klagte gegen die Kündigung und argumentierte, dass seine künstlerische Ausdrucksweise dem Verlag bekannt gewesen sei.
Das Gericht folgte dieser Argumentation und stellte fest, dass Lindemanns Inhalte keinen ausreichenden Grund für eine Vertragsbeendigung darstellten. Die künstlerische Freiheit sei zu berücksichtigen, so das Urteil laut «SPIEGEL».
Till Lindemann siegt im Rechtsstreit: Kunstfreiheit und Vertragskenntnis
Das Gericht urteilte, dass der Verlag die künstlerische Ausdrucksweise Lindemanns kannte und diese bewusst Grenzüberschreitungen thematisiere. Bereits 2020 hatte KiWi Lindemanns Werke verteidigt und betont, dass zwischen dem lyrischen Ich und dem Autor unterschieden werden müsse.
Die Verwendung des Buches in einem pornografischen Kontext reiche nicht aus, um eine Kündigung zu rechtfertigen. Das konstatierte das Gericht laut «FAZ».
Kiepenheuer & Witsch unterliegt im Rechtsstreit mit Till Lindemann pic.twitter.com/cu2zpsjm6v
— Rammstein (@RSprachrohr) April 11, 2025
Die Richter betonten, dass auch abstossende oder provokante Inhalte im Rahmen der Kunstfreiheit geschützt seien. Ein rein moralisch vorwerfbares Verhalten könne keine Vertragskündigung begründen, wenn keine strafrechtlichen Konsequenzen vorliegen, wie «ZEIT ONLINE» berichtet.
Hintergrund der Vorwürfe und Reaktionen
Die Kündigung des Verlags erfolgte im Zuge von Vorwürfen von sexuellen Natur gegen Lindemann. Diese bezogen sich auf den Umgang mit weiblichen Fans bei Rammstein-Konzerten.
Medien wie die «Süddeutsche Zeitung» und der NDR hatten über ein angebliches Casting-System berichtet.

Ein Ermittlungsverfahren gegen Lindemann wurde jedoch eingestellt, wie «NDR» berichtet. Der Verlag hatte argumentiert, Lindemann habe mit dem Video und der Verwendung seines Buches Grenzen überschritten.
Das Gericht sah dies anders und urteilte, dass der Verlag Lindemann vor der Kündigung hätte anhören müssen, so «ZEIT ONLINE».