Sondersitzung in Berlin: Alter Bundestag berät über Schuldenpaket
Bundestagspräsidentin Bas (SPD) setzt trotz Kritik auf die Sondersitzung des alten Bundestags. Union und SPD wollen hierbei Grundgesetzänderungen durchsetzen.

Der Bundestag debattiert heute in einer Sondersitzung über das umstrittene Finanzpaket von CDU/CSU und SPD. Die Parteien planen Milliarden für Verteidigung und Infrastruktur, wie die «Tagesschau» berichtet.
Weg frei für Milliardenpaket?
Der Zeitplan ist ambitioniert: Heute findet die erste Lesung des Gesetzentwurfs statt, am Nachmittag berät der Haushaltsausschuss darüber. Eine weitere Sondersitzung am kommenden Dienstag stattfinden.

Die Schuldenbremse soll gelockert werde und Verteidigungsausgaben über einem Prozent des BIP sollen ausgenommen werden. Auch Ukraine-Hilfen fallen unter diese Ausnahme.
Ein 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen (rund 486 Milliarden Franken) ist für Infrastruktur geplant. Das Geld soll in Strassen, Schienen und Brücken fliessen, wie das «ZDF» berichtet.
Merz im Fokus
Die Debatte im Bundestag dürfte hitzig werden. CDU-Chef Friedrich Merz muss seinen Kurswechsel zur Schuldenbremse rechtfertigen.

Die Opposition kritisiert das Vorgehen scharf. Einige Experten warnen vor den langfristigen Folgen der Schuldenaufnahme.
Wirtschaftsverbände begrüssen hingegen die Investitionen, sie sehen darin eine Chance für Wachstum und Modernisierung. Die Bevölkerung ist derweil gespalten, Umfragen zeigen sowohl Zustimmung als auch Ablehnung des Finanzpakets.
Hoffnung auf schnelle Verständigung
Die Sondersitzung hat um 12 Uhr begonnen. Für die Debatte waren etwa drei Stunden vorgesehen, wie das ZDF berichtete.
16 Arbeitsgruppen sollen den Koalitionsvertrag aushandeln. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann betont die Dringlichkeit der Verhandlungen.
Ziel ist es, die Verhandlungen bis zum 23. März abzuschliessen. Die Parteien streben eine schnelle Regierungsbildung an.
Kritik an Sondersitzung von links und rechts
Im Vorfeld hatten AfD und Linke haben beim Bundesverfassungsgericht Klagen gegen die Sondersitzungen eingereicht. Sie argumentierten, dass die Einberufung des alten Bundestags formal nichtig sei.

Bundestagspräsidentin Bas verteidigte ihr Vorgehen mit Verweis auf Artikel 39 des Grundgesetzes. Dieser erlaubt Sondersitzungen auf Verlangen eines Drittels der Abgeordneten.
Auch der CDU-Abgeordnete Heilmann verteidigt im «Deutschlandfunk» die Entscheidungsbefugnis des alten Bundestags. Er betont den Zeitdruck angesichts der aktuellen sicherheitspolitischen Lage.