Montgomery für allgemeine Corona-Impfpflicht ab 18

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Deutschland,

Im März wird im Bundestag voraussichtlich über die mögliche Einführung einer Impfpflicht abgestimmt. Vorstandsvorsitzender des Weltärztebunds, Frank Ulrich Montgomery, hat eine Empfehlung abgegeben.

Frank Ulrich Montgomery spricht zu Beginn des 122. Deutschen Ärztetages. (Archivbild). Foto: Guido Kirchner/dpa
Frank Ulrich Montgomery spricht zu Beginn des 122. Deutschen Ärztetages. (Archivbild). Foto: Guido Kirchner/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Vorstandsvorsitzende des Weltärztebunds, Frank Ulrich Montgomery, hat sich für eine allgemeine Corona-Impfpflicht ab 18 Jahren mit einer zweijährigen Befristung ausgesprochen.

«Mir scheint der Antrag für eine allgemeine Impfpflicht ab 18 auf zwei Jahre befristet der Vernünftigste zu sein», sagte Montgomery der «Rheinischen Post».

Mehrere Abgeordnete von SPD, Grünen und FDP schlagen in einem Eckpunktepapier vor, dass eine Impfpflicht für alle Erwachsenen ab 18 «mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland» gelten soll. Sie wäre mit drei Impfungen erfüllt und befristet bis Ende nächsten Jahres. Wer keinen Nachweis erbringt, dem sollen den Plänen zufolge Bussgelder drohen, zur Not auch mehrfach. Auf sogenannte Erzwingungshaft solle verzichtet werden. Über die mögliche Einführung einer Impfpflicht wird voraussichtlich im März im Bundestag abgestimmt.

«Zwangsimpfungen wird es nicht geben»

Montgomery sagte, unklar seien ihm noch die Sanktionen für dann immer noch Ungeimpfte. «Zwangsimpfungen wird es nicht geben - dazu stehen Ärztinnen und Ärzte nicht zur Verfügung. Deswegen kommt es auch hier auf die handwerkliche Qualität des Gesetzes an», sagte Montgomery.

Scharfe Kritik übte er am bereits beschlossenen Gesetz zur Einführung einer einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht. «Wie kann man ein solches Gesetz machen und sich dann nicht um die Möglichkeit einer sinnvollen Anwendung und Durchführung kümmern? Die handwerkliche Qualität der Gesetzgebung dieser Regierung ist hier mangelhaft.»

Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Kliniken und Pflegeheime müssen bis zum 15. März 2022 nachweisen, dass sie gegen Corona geimpft oder von Corona genesen sind. Gesundheitsämter hatten erklärt, sich mit der Kontrolle der einrichtungsbezogenen Impfpflicht überfordert zu sehen.

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