Sanierung statt Abbruch: So geht es mit dem «Adler» weiter

Nau.ch Lokal
Nau.ch Lokal

Emmen,

Das historische Gasthaus «Adler» in der Gemeinde Emmen wird saniert – der alte Charme bleibt, während der Anbau einem modernen Neubau weicht.

Emmenbrücke LU
Emmenbrücke. (Symbolbild) - Keystone

Bleibt der «Adler» stehen? Wird er umgebaut, oder droht gar der Abriss? Die Mitte wollte es genau wissen – nun liefert der Gemeinderat Klarheit: Das historische Hauptgebäude soll erhalten bleiben, der rückwärtige Anbau wird durch einen Neubau ersetzt, berichtet die Gemeinde Emmen.

Mit ihrer Interpellation fordert Die Mitte Auskunft zum Umgang mit dem traditionsreichen Gasthaus Adler am Sonnenplatz. Das über 110-jährige Gebäude ist im kantonalen Bauinventar als schützenswert aufgeführt und gilt als wichtiges Zeugnis der Entwicklung Emmenbrückes im frühen 20. Jahrhundert.

In der Anfrage wird unter anderem auf den schlechten Zustand des Gebäudes, den kürzlich erfolgten Verkauf an eine Immobilienfirma sowie auf die Gefahr hingewiesen, dass historische Bauten durch gezielten Verfall verloren gehen.

Eigentümerin plant Sanierung – Anbau soll Neubau weichen

Gemäss der Antwort des Gemeinderats plant die Eigentümerin Realstone, das historische Hauptgebäude des Gasthauses Adler zu erhalten und zu sanieren. Nicht erhalten bleiben soll hingegen der rückwärtige, eingeschossige Saalanbau – er soll abgerissen und durch einen modernen Neubau ersetzt werden.

Dieser Ersatzbau ist Teil der geplanten Sonne-Überbauung, die Realstone auf den direkt angrenzenden Grundstücken realisieren will . Die Denkmalpflege des Kantons Luzern hat diese Lösung laut Gemeinderat «bisher befürwortet».

Zudem: Das Hauptgebäude des «Adlers» sei trotz seines Alters in einem «relativ guten Zustand». In Bereichen wie Haustechnik, Fassade oder den oberen Stockwerken bestehe aber klarer Sanierungsbedarf. Die heutigen Anforderungen an Komfort und Sicherheit – etwa bei Schall- und Wärmeschutz, Erdbebensicherheit oder Barrierefreiheit – liessen sich laut Gemeinderat im neuen Anbau besser erfüllen und gemäss heutigem Standard umsetzen.

Und wie steht es um den Denkmalschutz?

Ein formeller Schutz im kantonalen Denkmalverzeichnis sei zwar grundsätzlich möglich, doch stellt der Gemeinderat den Nutzen dieses Schritts infrage: «Inwiefern dieses Vorgehen sinnvoll wäre, nachdem der Bebauungsplan Sonne bereits rechtskräftig wurde, ist mehr als fraglich», heisst es in der Antwort.

Ob weitere Massnahmen notwendig werden, dürfte nun auch von der konkreten Projektentwicklung durch die Eigentümerschaft abhängen.

Eigentumsrecht setzt klare Grenzen

Die Forderung nach schärferen Eingriffsmöglichkeiten bei vernachlässigten Objekten stösst laut Gemeinderat auf verfassungsrechtlichen Schranken. «Die Bundesverfassung garantiert das freie Eigentumsrecht – demzufolge darf man sein Eigentum auch schlecht unterhalten oder gar zerstören.»

Eingriffe seien nur dann zulässig, wenn ein öffentliches Interesse bestehe und eine Rechtsgrundlage vorhanden sei. Die Gemeinde verfüge aber über gewisse Mittel – etwa durch Sicherungsauflagen im Rahmen der Bau- und Zonenordnung. Diese würden laut Gemeinderat «konsequent genutzt».

Der Einwohnerrat wird sich an seiner Sitzung vom Dienstag, 13. Mai 2025, im Betagtenzentrum Emmenfeld mit der Beantwortung befassen.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

swiss flugzeug applaus
66 Interaktionen
Schweizer staunt
Böögg
83 Interaktionen
Bei Bucheli

MEHR AUS LUZERNERLAND