Schiers

In Schiers ist kein Feuerwerken zum Jahreswechsel erlaubt

Nau.ch Lokal
Nau.ch Lokal

Prättigau,

Wie die Gemeinde Schiers mitteilt, erteilt der Gemeindevorstand keine Bewilligungen zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern am Jahreswechsel 2023/2024.

Gemeindehaus Schiers.
Gemeindehaus Schiers. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Die lauten Lärmemissionen von Feuerwerken führen immer wieder zu Reklamationen. Dazu kommt, dass die Tiere darunter leiden.

Deshalb verfügt der Gemeindevorstand gemäss Artikel 17 Absatz eins des Polizeigesetzes ein zeitliches und lokales Verbot für das Abbrennen von Knallkörpern (Feuerwerkskörper, die Lärm erzeugen) für den 31. Dezember 2023 und den 1. Januar 2024.

Gemäss Polizeigesetz Artikel 17 Absatz 2 bedarf das Abbrennen von Feuerwerk einer Bewilligung der Gemeinde. Es werden für Silvester 2023/2024 keine Bewilligungen erteilt.

Kleine Feuerwerkskörper wie Tischfeuerwerke, Wunderkerzen, bengalische Feuer und Vulkane können bewilligungsfrei abgebrannt werden.

Kommentare

Weiterlesen

Kantine
34 Interaktionen
Stehlen verhindern
Böögg
15 Interaktionen
Bei Bucheli

MEHR SCHIERS

Schiers GR
3 Interaktionen
Unfall in Schiers GR
Sachschaden
Schiers GR
Schiers: Deltasegler abgestürzt
3 Interaktionen
Schwer verletzt
Schiers GR
3 Interaktionen
Schiers GR

MEHR AUS GRAUBüNDEN

Ilanz-Glion
Ilanz-Glion
Seews im Prättigau GR
4 Interaktionen
Seewis im Prättigau
Klaus Schwab WEF
179 Interaktionen
Millionen und Klagen