Coronavirus: Daniel Koch gibt bei Pandemie-Regeln erneut Fehler zu

Nicola Wittwer
Nicola Wittwer

Bern,

Als das Coronavirus in der Schweiz für Unruhe zu sorgen begann, griffen Daniel Koch und das BAG zu harten Massnahmen. Jetzt gibt es Selbstkritik.

coronavirus daniel koch
Daniel Koch, damals Delegierter des BAG für Covid-19, spricht während einer Medienkonferenz zur Situation des Coronavirus, am Freitag, 15. Mai 2020, in Bern. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Daniel Koch glaubt, während Corona bei Altersheimen «zu weit gegangen zu sein».
  • Menschen seien ganz einsam gestorben, weil sie niemand mehr besuchen durfte.
  • Man müsse sich rückblickend die Frage stellen, ob man mit den Regeln zu weit gegangen sei.

Während der ersten Monate des Coronavirus in der Schweiz wurde Daniel Koch als «Mister Corona» bekannt. Im April 2020 wurde der Leiter der Abteilung übertragbare Krankheiten im Bundesamt für Gesundheit (BAG) pensioniert.

Der 68-Jährige zeigt sich rückblickend auf die Corona-Politik der Schweiz selbstkritisch. Die Pandemie hinterlasse sehr viele offene Fragen, sagt Koch im Interview mit dem «Tages-Anzeiger». Die Aufarbeitung werde Jahre dauern.

Koch glaubt, bei Altersheimen ging man während Coronavirus zu weit

Es sei wichtig, sich zu fragen, «ob wir in der Pandemie zum Teil unnötigerweise Grundrechte eingeschränkt haben. Besonders krass war es in Altersheimen», betont Koch.

«Dort sind Menschen ganz allein gestorben, weil niemand mehr sie besuchen durfte. Hier müssen wir uns die Frage stellen, ob das gerechtfertigt war. Rückblickend glaube ich, dass wir dort zu weit gegangen sind.»

Wenn man mit gesundheitspolizeilichen Massnahmen Grundrechte einschränke, könne dies «gewisse Leute unglaublich hart treffen». Er sehe das «durchaus auch selbstkritisch».

Ging der Staat in der Pandemie also zu weit – etwa auch, als Ungeimpfte nicht mehr in Restaurants durften? Dem müsse man noch nachgehen, findet «Mister Corona». Man müsse sich immer beide Seiten vor Augen halten.

Denken Sie rückblickend, der Staat ging mit den Corona-Regeln zu weit?

«Auf der einen Seite hat der Staat die Aufgabe, die Gesundheit der Menschen zu schützen. Das ist im Extremfall nur mit Einschränkungen der Grundrechte möglich. Auf der anderen Seite dürfen die Grundrechte nur eingeschränkt werden, wenn es verhältnismässig ist, weil es kein anderes Mittel gibt.»

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