Elon Musk: Tesla im Fokus der US-Behörden

Redaktion
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USA,

Gegen Tesla, das Unternehmen von Elon Musk, ist der Vorwurf der Veruntreuung lautgeworden. Staatsanwaltschaft und Börsenaufsicht ermitteln.

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Elon Musk, Eigentümer von Twitter, Tesla und SpaceX, spricht auf der Vivatech-Messe am Freitag, 16. Juni 2023, in Paris. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Gegen Tesla wurden Ermittlungen wegen Veruntreuung eingeleitet.
  • Firmenchef Elon Musk soll Gelder für den Bau eines Privathauses verwendet haben.
  • Das Unternehmen hatte spezielles Glas für mehrere Millionen Dollar bestellt.

Die US-Justiz und Börsenaufsicht SEC haben Ermittlungen gegen den Elektroautohersteller Tesla eingeleitet. Der Vorwurf: Firmenchef Elon Musk soll für private Zwecke mit Unternehmensgeldern gezahlt haben. Der «Spiegel» berichtet darüber.

Er steht im Verdacht, Unternehmensgelder für den Bau eines extravaganten Glashauses, intern als «Projekt 42» bezeichnet, verwendet zu haben. Das Projekt befindet sich in Austin, Texas – dem Hauptsitz von Tesla.

Glashaus-Projekt: Elon Musk im Fokus der Ermittlungen

Nach Berichten mehrerer US-Medien sollen Mitarbeiter von einem Haus für Musk gesprochen haben. Die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft und der SEC befinden sich in einem frühen Stadium und müssen nicht zwangsläufig zur Anklage führen.

Bereits im Juli gab es Berichte über eine interne Prüfung bei Tesla. Es wurde untersucht, ob Firmengelder für das Projekt aufgewendet wurden. Mitarbeiter hatten berichtet, dass das Unternehmen spezielles Glas im Wert von mehreren Millionen Dollar bestellt hatte.

Managerwechsel wirft Fragen auf

Omead Afshar, Manager des Baus der Tesla-Gigafactory nahe Austin, wechselte überraschend zu Musks Weltraumfirma SpaceX. Dies wirft weitere Fragen auf bezüglich des Projekts und seiner Finanzierung. Der Verwaltungsrat um Vorsitzende Robyn Denholm hat in den letzten Monaten untersucht, wie viel Arbeitszeit dieses Projekt beansprucht hatte.

Tesla muss Transparenz wahren

Börsennotierte Unternehmen wie Tesla sind verpflichtet, öffentlich zu machen, wenn sie Mitarbeitern oder Anteilseignern materielle Vorteile zukommen lassen. Ob dies bei «Projekt 42» der Fall war, ist Teil der laufenden Untersuchung.

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