Regierung

Zuger Regierung will Zahl stipendienberechtigter Personen erhöhen

Der Kanton Zug plant eine Totalrevision des Gesetzes über Ausbildungsbeiträge, um mehr Menschen zu unterstützen.

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Der Kanton Zug plant eine Totalrevision des Gesetzes über Ausbildungsbeiträge. (Archivbild) - sda - Keystone/GAETAN BALLY

Der Kanton Zug will sein 2006 zuletzt angepasstes Gesetz über die Ausbildungsbeiträge revidieren. Das Parlament zeigt sich nach der ersten Lesung offen dafür.

Mit der Totalrevision des Gesetzes verfolgt die Regierung verschiedene Ziele: Mehr Stipendiengelder für mehr Personen, die Möglichkeit, Gesuche elektronisch einzureichen und eine neue Berechnung der Ausbildungsbeiträge.

In Zukunft werden die finanziellen Mittel einer Person, einschliesslich der «zumutbaren» Eigenleistungen, mit den Ausbildungskosten verglichen. Resultiert ein Fehlbetrag, gibt es Anspruch auf Ausbildungsbeiträge. Mit diesem System werde die Transparenz erhöht, es könne eine gerechtere Ausschüttung der Ausbildungsbeiträge erreicht werden, so die Regierung.

Arbeitsmarktstipendien als neues Förderinstrument

Ein weiteres Ziel der Totalrevision ist die Einführung von Arbeitsmarktstipendien. Diese sollen Abschlüsse von Verbänden sowie Sprach- und Informatikzertifikate fördern und die Hürden einer Weiterbildung für Erwerbstätige senken.

«Mit Arbeitsmarktstipendien stärken wir jene Personen, die am Arbeitsmarkt am stärksten gefährdet sind», sagte Kommissionspräsident Peter Letter (FDP). Vroni Straub (CSP) hielt fest, diese Stipendien ermöglichten die Arbeitsmarktfähigkeit zu sichern und den Übergang in neue Berufe zu erleichtern. Es bringe den Menschen berufliche Sicherheit und schaffe Perspektiven, ergänzte Anna Bieri (Mitte).

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Esther Monney-Rogenmoser ist SVP-Kantonsrätin im Kanton Zug. - zVg

Kritischer äusserte sich die SVP zu den Arbeitsmarktstipendien. Esther Monney sagte, die SVP sei dagegen, dass Zugezogene Anspruch auf diese Stipendien hätten. Menschen aus dem Inland sollten gegenüber Ausländern nicht benachteiligt werden.

Finanzielle Aspekte der Gesetzesrevision

Die Gesetzesrevision kostet den Kanton insgesamt etwa zwei Millionen Franken. Eine Million für die Einführung der Arbeitsmarktstipendien und eine Million für die höheren Pauschalen und mehr Stipendienempfänger.

Die zweite Lesung des Geschäftes steht in der Juni-Session an. Bleibt das Referendum aus, tritt das Gesetz per 1. September in Kraft.

Kommentare

User #4676 (nicht angemeldet)

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