SVP Luzern: Schluss mit der Listenflut!

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Luzern,

Die SVP Luzern hat ihre Volksinitiative «Stopp Listenflut» eingereicht und genug Unterschriften gesammelt.

Im Kanton Luzern werden heute noch die verbleibenden zwei Regierungssitze vergeben. (Archivbild)
Die SVP Luzern. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/URS FLUEELER

Die SVP des Kantons Luzern hat ihre Volksinitiative «Stopp Listenflut» eingereicht. Sie konnte gemäss einer Mitteilung vom Dienstag 4091 beglaubigte Unterschriften sammeln. Für das Zustandekommen sind 4000 gültige Unterschriften nötig.

Die Volksinitiative verlangt, dass in Zukunft nur noch eine Listenverbindung mit einer gleich benannten Liste erlaubt ist. Parteiübergreifende Listenverbindungen wären damit nicht mehr möglich. Eine Listenverbindung zum Beispiel mit der Jungpartei bliebe aber zulässig.

Kritik an unübersichtlichem Wahlsystem

Die heutige Praxis mit vielen Listen- und Unterlistenverbindungen machten das Wahlsystem unübersichtlich, teilte die SVP mit. Für viele Wählerinnen und Wähler sei heute nicht klar, wem sie mit ihrer Stimme zu einem Sitz verhelfen würden. Dies untergrabe das Vertrauen in das Wahlsystem.

Die Listenflut im Kanton Luzern bekämpfen will auch die GLP. Sie verlangt mit einer Volksinitiative deswegen die Einführung des «Doppelten Pukelsheim».

Bei den letzten Kantonsratswahlen im Kanton Luzern hatte es 61 Listen gegeben.

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Kommentare

User #6055 (nicht angemeldet)

Im Kanton Luzern sind bei kantonalen Wahlen die Wahlvorschläge durch mindestens 100 Wahlberechtigte zu unterzeichnen. Jeder Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Unterzeichner bezeichnen für den Verkehr mit den zuständigen Amtsstellen einen Vertreter und einen Stellvertreter. Geschieht dies nicht, gilt der erste Unterzeichner als Vertreter und der zweite als Stellvertreter. Auf jeder Liste dürfen nur maximal so viele Kandidierende aufgeführt sein, wie zur Wahl stehen. – Es sind also nicht die Parteien, welche gültige Wahlvorschläge einreichen, sondern die Unterzeichner. Das ist ihr verfassungsmässiges Recht. Wie will die SVP 100 Wahlberechtigte daran hindern, eine Wahlliste – nur eine – einzureichen?

User #6055 (nicht angemeldet)

Auf jeder Liste dürfen nur maximal so viele Kandidierende aufgeführt sein, wie zur Wahl stehen.

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