Nationalrat lehnt Corona-Geschäftsmietegesetz ab
Der Nationalrat hat sich gegen das Covid-19-Geschäftsmietegesetz ausgesprochen. Es wurde knapp abgelehnt.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Corona-Geschäftsmieterlassgesetz wird nicht angenommen.
- Mit 100 zu 87 Stimmen wird es vom Nationalrat abgelehnt.
Der Nationalrat hat sich gegen das Covid-19-Geschäftsmietegesetz entschieden. Es wurde mit Mit 100 zu 87 Stimmen knapp abgelehnt. Geschäfte, die aufgrund von Corona-Massnahmen zur Schliessung gezwungen waren, erhalten also keinen Mieterlass.
Noch im Sommer war das Parlament für einen Teilerlass von Geschäftsmieten während der ersten Corona-Welle. Nun hatte vorgängig bereits die Nationalratskommission empfohlen, das Gesetz abzulehnen.
Dieses betrifft Mieter und Pächter, die im Frühjahr von einer behördlichen Schliessung oder starken Einschränkung betroffen waren. Sie sollen für diese Zeit nur 40 Prozent des Mietzinses bezahlen.
60 Prozent sollten gemäss des Gesetzes zulasten der Vermieterinnen und Vermieter gehen. Ausgenommen sind Fälle, bei denen sich die Vertragsparteien ausdrücklich und einvernehmlich einigen konnten.
Hauseigentümerverband begrüsst Entscheid
Der Hauseigentümerverband Schweiz begrüsst diesen Entscheid. Ein genereller Zwang für einen Erlass der vereinbarten Geschäftsmietzinsen wäre willkürlich und verfassungswidrig.
Zudem zeigten die Erhebungen des Bundes, dass bei der grossen Mehrheit der Covid-19-bedingt geschlossenen Mietbetriebe Mieter und Vermieter bereits eine einvernehmliche Vereinbarung getroffen haben.