Grüne Zürich kämpfen für Grundrechte im digitalen Raum
Der Kanton Zürich steht nun in der Verantwortung, für die Wahrung der Grundrechte im digitalen Raum zu sorgen. Auch auf Initiative der Grünen.

Auf Antrag der Grünen hat die kantonsrätliche Kommission für Staat und Gemeinden (STGK) einen umsetzbaren und mehrheitsfähigen Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für ein Grundrecht auf digitale Integrität» verabschiedet.
Damit steht der Kanton Zürich in der Verantwortung, für die Wahrung der Grundrechte im digitalen Raum zu sorgen.
Digitale Integrität muss im kantonalen Recht verankern
Für die Grünen ist klar, dass die digitale Integrität der Menschen im kantonalen Recht verankert werden muss.
Dies, weil der Austausch sensibler Daten und Informationen zwischen Kanton, Gemeinden und Einwohnern vermehrt im digitalen Raum stattfindet.
Die Grünen haben einen umsetzbaren Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für ein Grundrecht auf digitale Integrität» in die vorberatende Kommission des Kantonsrats eingebracht. Er greift wichtige Anliegen der Volksinitiative auf:
Die Wahrung der Grundrechte im digitalen Raum wird zu einer kantonalen Aufgabe. Zur Informationssicherheit. Personendaten müssen sicher gespeichert und vor missbräuchlichem Zugriff geschützt werden. Des Weiteren: Alle können staatliche Leistungen grundsätzlich auch auf analogem Weg in Anspruch nehmen. Ausserdem das Recht, nicht permanent überwacht, vermessen und analysiert zu werden. Schliesslich: Entscheide, mit Auswirkungen auf die Grundrechte von Einzelpersonen, sind abschliessend von Menschen und nicht durch einen Algorithmus zu treffen.
Personendaten vor Missbrauch schützen
Behörden speichern immer mehr Informationen, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Dementsprechend hat der Kanton für die Wahrung der Grundrechte im digitalen Raum zu sorgen und ein Recht auf Informationssicherheit einzuführen.
Neben der begrüssenswerten Entwicklung hin zur digitalen Verwaltung müssen staatliche Leistungen aber für alle zugänglich sein. Sie sollen darum weiterhin auch auf analogem Weg angeboten werden.
Gegen digitale Überwachung und Diskriminierung
Die Grünen sind dezidiert der Ansicht, dass alle Menschen ein Recht darauf haben, nicht permanent durch den Kanton oder andere öffentliche Behörden überwacht, vermessen und analysiert zu werden.
Insbesondere sind keine biometrischen Daten zur automatischen Identifizierung zu verwenden. Auch sind Entscheide, die die verfassungsmässigen Grundrechte einschränken, von einer natürlichen Person und nicht durch einen Algorithmus zu treffen.
So können einzelne Personen oder Personengruppen vor Diskriminierung geschützt werden.
Grüne sind erfreut über die Mehrheit für den Gegenvorschlag
Die Grünen sind erfreut, dass sich eine Mehrheit der Kommission für Staat und Gemeinden für den Gegenvorschlag ausspricht.
Mit ihm werden die Gefahren und Risiken, die die Digitalisierung mit sich bringt, im Sinne der Volksinitiative ernst genommen, aber auf einer umsetzbaren und entsprechend mehrheitsfähigen Ebene angegangen.