Zihlschlacht-Sitterdorf

Zihlschlacht-Sitterdorf erinnert an Friedhofreglement

Nau.ch Lokal
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Weinfelden,

Wie die Gemeinde Zihlschlacht-Sitterdorf berichtet, sind die Bepflanzung und Grabpflege in den Reihengräbern Sache der Angehörigen.

Grabstein Kreuz Friedhof Efeu Pflanzen
Eine Witwe ärgert sich über triste Zustände auf dem Friedhof Herrliberg ZH. - Pixabay (Symbolbild)

Die Gräber auf den Friedhöfen in Zihlschlacht und Sitterdorf werden jetzt laufend mit Blumen neu bepflanzt.

Für die Grabbepflanzung und die Grabpflege gemäss Bestattungs- und Friedhofreglement der Politischen Gemeinde Zihlschlacht-Sitterdorf gelten Richtlinien.

Gemeinde bietet keine Gräberfonds an

Bepflanzung und Grabpflege in den Reihengräbern sind Sache der Angehörigen.

Die Politische Gemeinde bietet keine Gräberfonds an. Reihengräber müssen bodenbedeckend bepflanzt werden.

Bäume und hochwachsende Sträucher sind unter Schnitt zu halten und dürfen die Grabmäler nicht überragen.

Bepflanzung und Grabpflege auf den gemeinschaftlichen Urnengrabstätten sind Sache der politischen Gemeinde.

Vorschriften müssen befolgt werden

Grabstätten, die nicht gepflegt sind, werden durch die Friedhofsgärtner mit einer einfachen Dauerbepflanzung versehen.

Die politische Gemeinde kann für diese Kosten Rückgriff auf Angehörige nehmen.

Übertretungen von Vorschriften dieses Reglements können gemäss Artikel 54 durch den Gemeinderat mit Busse geahndet werden, sofern nicht eine andere Strafnorm Anwendung findet.

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