Bussnang

Bussnang bittet ums Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Nau.ch Lokal
Nau.ch Lokal

Weinfelden,

Wie die Gemeinde Bussnang berichtet, werden die betroffenen Grundeigentümer gebeten, ihre Pflanzungen gemäss den gesetzlichen Vorschriften zurückzustutzen.

Gemeinde Bussnang. - tagblatt.ch|

Überragende Äste im Strassenbereich sind auf eine lichte Höhe von 4,5 Metern, im Bereich von Trottoirs und Wegen auf eine solche von 2,5 Metern zurückzustutzen.

Lebhecken, Sträucher und Pflanzen dürfen nicht in den Strassen- und Wegraum hineinragen.

Im Sichtzonenbereich von Ausfahrten und Strasseneinmündungen dürfen Böschungen, Pflanzungen (einschliesslich landwirtschaftlicher Kulturen), Mauern und Einfriedungen höchstens 80 Zentimeter hoch sein (ab Strassenhöhe).

Landwirtschaftliche Kulturen von über 60 Zentimeter Höhe haben zur Strassengrenze die halbe Höhe, mindestens aber 90 Zentimeter, als Abstand einzuhalten.

Pflanzungen sollen gemäss gesetzlichen Vorschriften zurückgestutzt werden

Die betroffenen Grundeigentümer werden gebeten, ihre Pflanzungen gemäss den gesetzlichen Vorschriften zurückzustutzen.

Der Gemeinderat behält sich vor, die Arbeiten nach einer angesetzten Frist an neuralgischen Punkten auf Kosten der Anstösser ausführen zu lassen.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Kantine
5 Interaktionen
Stehlen verhindern
boris becker
64 Interaktionen
Wegen Sechseläuten

MEHR BUSSNANG

Kantonspolizei Thurgau
Bussnang TG
motorrad
2 Interaktionen
Bussnang TG
Hund Russland Tod Kind
7 Interaktionen
In den Kopf gebissen
tt
11 Interaktionen
Bussnang TG

MEHR AUS THURGAU

Salenstein TG
3 Interaktionen
Zwei Verletzte
Bischofszell
3 Interaktionen
Münchwilen TG
Arbon Unfall
3 Interaktionen
Arbon TG
Selbstunfall Heldswil
7 Interaktionen
Mit 1,92 Promille