Holderbank (AG)

In Holderbank AG wird die Hundekontrolle 2023 durchgeführt

Nau.ch Lokal
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Brugg,

Wie die Gemeinde Holderbank AG informiert, müssen Hunde ab drei Monaten bei der Gemeindekanzlei angemeldet werden.

Blick auf die Gemeinde Holderbank (AG) und auf die reformierte Kirche. Ebenfalls im Bild das Schloss Wildenstein am Aarenordufer in Veltheim.
Blick auf die Gemeinde Holderbank (AG) und auf die reformierte Kirche. Ebenfalls im Bild das Schloss Wildenstein am Aarenordufer in Veltheim. - Nau.ch / Werner Rolli

Gestützt auf das Hundegesetz (HuG) bittet die Gemeinde Holderbank AG die Hundehalter, welche einen neuen Hund besitzen, diesen bei der Gemeindekanzlei anzumelden.

Meldepflichtig sind Hunde ab drei Monaten.

Die Hundebesitzer werden gebeten, Kopien vom Heimtierausweis (ausgestellt durch den Tierarzt), den Hundeausweis (ausgestellt durch Amicus) oder gelben Impfausweis und die Haltebewilligung (sofern nötig) einzureichen.

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