Ehrverletzungs-Anzeige gegen Stadtzürcher Kulturchef weiter pendent

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Lausanne,

Der Streit zwischen Heidi Weber, der Erbauerin des Corbusier-Hauses, und dem Stadtzürcher Kulturchef Peter Haerle ist für die Zürcher Staatsanwaltschaft noch nicht vom Tisch. Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde der Oberstaatsanwaltschaft nicht eingetreten.

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Die Zürcher Staatsanwaltschaft legte gegen einen Beschluss des Obergerichts vom Mai Beschwerde ein. Das Obergericht hatte eine Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft aufgehoben.

Die Staatsanwaltschaft hatte mit dieser Verfügung beschlossen, die Strafanzeige von Heidi Weber gegen Peter Haerle nicht weiter zu untersuchen. Weber wirf Haerle vor, er habe sich im Juni 2016 in einem Radiointerview ehrverletzend über sie geäussert.

Die Verfügung hatte das Obergericht in Bezug auf die Aussage von Haerle aufgehoben, wonach Weber sich «im Laufe ihres Lebens mit sehr vielen Leuten leider ein bisschen verkracht» habe.

Dieser Beschluss bleibt bestehen. Weil es sich dabei lediglich um einen Zwischenentscheid handelt, sei eine Beschwerde nicht zulässig, hält das Bundesgericht in einem am Mittwoch publizierten Urteil fest. Die Staatsanwaltschaft muss den Fall folglich weiter untersuchen.

Längerer KonfliktUm das Centre le Corbusier schwelt seit langer Zeit ein Konflikt. Weber, die ehemalige Besitzerin des Pavillons am Zürichhorn, fühlt sich von der Stadt Zürich betrogen. Die Stadt habe Vereinbarungen zur Übergabe des Museums nicht eingehalten.

Weber war die treibende Kraft hinter dem 1967 eröffneten Kubus mit der auffällig farbigen Fassade. Sie bezahlte den Pavillon und die Stadt stellte die Parzelle am Zürichhorn im Baurecht für 50 Jahre unentgeltlich zur Verfügung.

Der Pavillon ist das einzige Gebäude, das Charles-Edouard Jeanneret, alias Le Corbusier, in der Deutschschweiz realisierte.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft wollte den Fall von Anfang an nicht verfolgen. Nach dem Eingang der Strafanzeige von Weber überwies sie die Sache dem Obergericht zum Entscheid über die Ermächtigung zur Eröffnung einer Strafuntersuchung. Dies ist bei Staatsangestellten notwendig.

Bereits bei dieser Überweisung stellte die Staatsanwaltschaft den Antrag, die Ermächtigung nicht zu erteilen. Im Dezember 2016 folgte das Obergericht diesem Antrag. Der Entscheid wurde vom Bundesgericht im Mai 2017 jedoch aufgehoben.

-Mitteilung der SDA (mba)

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