Bundesgericht

Winterthur gelangt wegen Mindestlohn ebenfalls ans Bundesgericht

Die Stadt Winterthur will sich vor dem Bundesgericht für einen kommunalen Mindestlohn einsetzen.

Winterthur
Blick auf die Stadt Winterthur. (Symbolbild) - Keystone

Die Stadt Winterthur wird sich wie die Stadt Zürich vor dem Bundesgericht für die Einführung eines kommunalen Mindestlohnes einsetzen. Das Winterthurer Stadtparlament beschloss am Montagabend, gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Beschwerde einzulegen.

Die Stimmberechtigten der Städte Winterthur und Zürich hatten 2023 zwei ähnliche Initiativen gutgeheissen – doch kommunale Mindestlöhne würden gegen kantonales Recht verstossen, befand das Verwaltungsgericht in seinem Urteil von Ende November 2024.

Das Gericht stützte damit eine Beschwerde von bürgerlicher Seite, in der bereits im Vorfeld der Abstimmungen rechtliche Bedenken gegen die Einführung von Mindestlöhnen geäussert wurden.

Beschwerde an das Bundesgericht

Die Stadt Winterthur wird nun die «Verordnung über den sozialpolitischen Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer» dem Bundesgericht vorlegen, wie dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Stadtparlaments vom Montagabend zu entnehmen ist. Der Gemeinderat der Stadt Zürich entschied sich bereits Mitte Dezember für den Gang nach Lausanne.

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Kommentare

User #5444 (nicht angemeldet)

In der schweiz gelten als standardlöhne die löhne der 400000 staatsangestellte, alles ist darauf indexiert, somit ist allles klar!

User #4937 (nicht angemeldet)

Links - Grüne Zwängerei. Bitte haushälterischer mit Steuergelder umgehen!

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