SRF entschuldigt sich heimlich bei Krypto-Wunderkind Dadvan Yousuf
Der Rechtsstreit zwischen Dadvan Yousuf und dem SRF wegen eines Beitrags dauert schon länger. Nun konnten sich die Parteien aussergerichtlich einigen.

Das Wichtigste in Kürze
- 2022 veröffentlichte SRF einen Beitrag über «fragwürdige Transaktionen» von Dadvan Yousuf.
- Das löste einen Rechtsstreit zwischen dem Krypto-Wunderkind und SRF aus.
- In einer aussergerichtlichen Einigung entschuldigt sich SRF nun bei Yousuf dafür.
Dadvan Yousuf kam als 11-jähriger Flüchtling in die Schweiz – sein Weg zum Millionär liest sich wie ein Märchen: Er soll seine Spielsachen verkauft und das Geld in Kryptowährungen wie Bitcoin gesteckt haben, wodurch er dann reich wurde.
Doch im Februar 2022 sorgte ein Beitrag des SRF zum Krypto-Wunderkind für Aufsehen. In diesem ging es um «fragwürdige Transaktionen». Gestützt auf eine anonyme Quelle wurde Yousuf indirekt in Zusammenhang mit Betrügereien, Terrorfinanzierung und die Kriegsparteien Russland und Ukraine gebracht.
Anzeigen und langer Rechtsstreit
Aus diesem Grund zeigte der heute 25-Jährige SRF an. Damit begann ein längerer Rechtsstreit zwischen den beiden Parteien.
Unter anderem akzeptierten die beiden Autorinnen des umstrittenen Beitrags einen Strafbefehl wegen übler Nachrede. SRF hielt aber gleichzeitig an der Darstellung im Beitrag fest.
In einer Medienmitteilung hielt das Schweizer Radio und Fernsehen fest: Man habe die Strafbefehle nur akzeptiert, um den journalistischen Quellenschutz zu wahren.
Doch das führte zu einer erneuten Anzeige durch Yousuf wegen übler Nachrede gegen die unbekannten Urheber ebendieser Medienmitteilung. Ausserdem gingen seine Anwälte zivilrechtlich gegen SRF vor, um Schadenersatz zu erreichen.
Einigung zwischen SRF und Yousuf
Selbst vor der Friedensrichterin blieb eine Einigung aus – bis letzte Woche: Nun konnten sich die beiden Parteien aussergerichtlich einigen, wie «CH Media» berichtet.
Gleichzeitig entschuldigte sich der Zeitung zufolge die Chefredaktion «Audio/Digital» beim Krypto-Wunderkind in einem Schreiben für die laut Strafbefehlen festgestellte Persönlichkeitsverletzung.
In der Einigung versprach SRF demnach, den umstrittenen Beitrag aus allen Medien-Gefässen und Datenbanken zu löschen. Damit würden aber auch kritische Passagen verschwinden, die nicht Gegenstand der Strafbefehle gewesen seien.
Zudem sei ein Hinweis auf eine mögliche Ergänzung des gelöschten Artikels aus einem Beitrag gelöscht worden. Dieser habe von den Strafbefehlen und vom Quellenschutz gehandelt.
Nicht betroffen von der Löschung ist hingegen die Aussage, dass SRF weiterhin zur Berichterstattung stehe.
Eine weitere Verpflichtung lautet: Man dürfe nie mehr den Eindruck erwecken, dass Yousuf «verdächtige und/oder fragwürdige Transaktionen» tätigt. Welche im Zusammenhang mit Betrügereien, Terrorfinanzierung oder den Kriegsparteien Russland und Ukraine stehen. «So wie es die Staatsanwaltschaft in den rechtskräftigen Strafbefehlen auf Basis des beurteilten Sachverhalts festgehalten hat.»
Zudem hätten sich beide Parteien geeinigt, in dieser Sache nicht weiter gegeneinander vorzugehen. Yousuf habe zudem versprochen, seine Strafanzeige zurückzuziehen.
Geheimhaltungsklausel schon gebrochen
SRF verzichte hingegen auf strafrechtliche Schritte im Zusammenhang mit mutmasslichen Ehrverletzungen gegen die beiden Journalistinnen. Dabei sind anonyme E-Mails gemeint, von denen sich Yousuf immer distanziert hat.
Trotz einer Geheimhaltungsklausel macht Yousuf nun den Inhalt der Einigung in einer Medienmitteilung «aus Prinzip» öffentlich. «Ein Vergleich darf kein Mittel zur Vertuschung sein», schreibt er darin.
Und: «Wenn öffentlich-rechtliche Medien gravierende Fehler begehen, die Existenzen gefährden und journalistische Standards verletzen, hat die Öffentlichkeit ein Anrecht auf vollständige Transparenz.»
Damit könnte der Zwist zwischen den beiden Parteien also doch weitergehen. Denn laut Vereinbarung behält sich SRF vor, bei einem Verstoss gegen die Geheimhaltungsklausel den gelöschten Artikel wieder aufzuschalten.
Das Bekanntwerden der Entschuldigung durch SRF war zudem mit einer Konventionalstrafe von 10'000 Franken belegt worden.