Könnte es am Aargauer Rheinufer schon bald Badis geben?
Der Kanton Aargau hat einen Vorschlag zur Änderung des Rheinuferschutzdekrets eingereicht. Damit könnten unter anderem Liegewiesen und Badis ermöglicht werden.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Kanton Aargau schlägt eine Umgestaltung der Rhein-Zonen vor.
- Damit könnten neue Gesellschafts- und Umweltschutzbereiche entstehen.
- Betroffene Gemeinden und Bauern sind gegen die Änderungen.
Das Rheinufer im Kanton Aargau steht unter besonderem Schutz. Anlagen wie Duschen für Schwimmfreudige sind zwischen Kaiserstuhl AG und Kaiseraugst AG de facto untersagt. Laut SRF halten viele Menschen dieses sogenannte Rheinuferschutzdekret jedoch nicht mehr für zeitgemäss.
Ein Vorschlag des Kantons Aargau sieht nun eine Einteilung des Rheinufers in verschiedene Zonen vor: Für Rheinkraftwerke soll es Kraftwerkszonen geben, unter anderem die Auengebiete sollen als Naturschutzzonen gelten.
An anderen Orten sollen neben Wanderwegen dann aber auch andere Dinge möglich werden. Dazu sagt Projektleiterin Ursula Philipps vom Aargauer Umweltdepartement gegenüber dem Sender: «An diesen Stellen sind Spiel- und Liegewiesen mit Duschen möglich, Promenaden oder sogar neue Badis.»
Umweltschutz vs. Entwicklung
Einige Gemeinden kritisieren dabei, dass der Zonenplan auch abseits des Ufers gelten soll. Felix Binder gibt als Präsident des Regionalplanungsverbands Zurzibiet Regio bezüglich der Erweiterung der Landschaftsschutzzone zu bedenken: «Der Vorschlag des Kantons schränkt die Entwicklung der Gemeinden entlang des Rheins ein.»

Auch die Bauern lehnen den Vorschlag ab, weil eine ausgedehnte Landschaftsschutzzone die Entwicklung ihrer Betriebe einschränken würde. Neben den Gemeinden und Bauern wird die Ablösung des bislang geltenden Dekrets auch von mehreren Parteien abgelehnt.
Die Stellungnahmen werden nun durch das Aargauer Umweltdepartement geprüft. Bis auf Weiteres bleiben Spiel- und Liegewiesen, Badis, Promenaden und Duschen damit erstmal verboten.