Keine strafbare Kompetenzüberschreitung von Ex-Sonderermittler

Keystone-SDA
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Bern,

Die Untersuchung habe ergeben, dass kein strafbares Verhalten von Peter Marti vorliege. Dem Ex-Sonderermittler droht somit wohl keine Anklage.

sonderermittler peter marti
Ex-Kommunikationschef Peter Lauener (links) mit Bundesrat und EDI-Vorsteher Alain Berset. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Peter Marti hat wohl keine Anklage zu befürchten.
  • Er war der Sonderermittler im Bundes im Fall Crypto und Fall Peter Lauener.
  • Nun wurde das laufende Strafverfahren eingestellt.

Peter Marti, ehemaliger Sonderermittler des Bundes im Fall Crypto und Fall Peter Lauener, muss wohl keine Anklage befürchten. Das gegen ihn laufende Strafverfahren, etwa wegen Amtsmissbrauchs, ist eingestellt worden. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.

Im gegen den Sonderermittler Peter Marti geführten Strafverfahren habe die Untersuchung ergeben, dass kein strafbares Verhalten von Marti vorliege, teilte am Dienstagabend Stephan Zimmerli mit. Er war vom Bund als ausserordentlicher Staatsanwalt mit dieser Sache betraut worden.

Die Tatvorwürfe wie beispielsweise Amtsgeheimnisverletzung, Siegelbruch, Begünstigung und strafbare Handlungen gegen den Geheim- und Privatbereich hätten sich nicht erhärten lassen, schrieb Zimmerli. Die Einstellungsverfügung kann laut Zimmerli bis Ende Juni beim Bundesstrafgericht angefochten werden.

Marti ist seit rund einem Monat nicht mehr Sonderermittler im Fall Peter Lauener. Er hatte die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) zuvor um Entbindung von der Untersuchung einer angeblichen Amtsgeheimnisverletzung des ehemaligen Informationschefs des Eidgenössischen Departements des Inneren (EDI) gebeten.

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