30 Jahre Gleichstellungsgesetz und nur wenige Anpassungen
30 Jahre nach der Verabschiedung des Gleichstellungsgesetzes prüft der Bundesrat erneut eine Überarbeitung.

Am 24. März 1995 hat das Bundesparlament das Gleichstellungsgesetz verabschiedet. In den 30 nachfolgenden Jahren gab es nur eine grössere Änderung: Die Verbesserung der Lohngleichheit 2018. Nun könnte der Bundesrat das Gesetz erneut überarbeiten.
Das Gesetz hat zum Ziel, die Gleichstellung von Frau und Mann vor allem in der Arbeitswelt zu realisieren. Es verbietet Diskriminierung bei der Einstellung, der Aufgabenzuteilung, der Gestaltung der Arbeitsbedingungen, bei Löhnen, Aus- und Weiterbildung, Beförderung und Entlassung. Und es sieht einen besonderen Schutz gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vor.
In der Schlussabstimmung nahm der Nationalrat das Gesetz damals mit 105 zu 47 Stimmen bei 14 Enthaltungen an, der Ständerat mit 31 zu 4 Stimmen. Die Rechte war im Nationalrat gespalten: Das Zünglein an der Waage bildete die CVP (heute Mitte), die fast geschlossen hinter ihrem Bundesrat Arnold Koller stand.
Bei den Freisinnigen und Liberalen (heute FDP) stimmte rund ein Viertel dafür. Die SVP-Vertreter (damals 25 Personen) sagten bis auf wenige Ausnahmen Nein.
Lohnungleichheit trotz gesetzlicher Regelungen
2018 wurde das Gesetz angepasst, um die Lohngleichheit zu stärken. Seit dem Inkrafttretens der Revision Anfang 2020 müssen Arbeitgeber ab 100 Beschäftigten eine Lohngleichheitsanalyse durchführen und diese von einer unabhängigen Stelle überprüfen lassen.
Zudem müssen Arbeitgeber ihr Personal und ihre Aktionäre über das Ergebnis dieser Analyse informieren. Ergibt diese, dass die Lohngleichheit nicht eingehalten wird, muss sie alle vier Jahre wiederholt werden. Diese Änderung ist nur für einen begrenzten Zeitraum bis 2032 vorgesehen und wird danach hinfällig.
Im März dieses Jahres veröffentlichte der Bundesrat eine Zwischenbilanz. Daraus geht hervor, dass mehr als die Hälfte der Arbeitgebenden ihrer Pflicht zur Analyse der Lohngleichheit nicht nachkommt.
Ursachen für mangelnde Umsetzung
Mögliche Ursachen sind laut dem Bericht mangelndes Problembewusstsein, fehlende Kenntnis der gesetzlichen Verpflichtungen und fehlende Sanktionen bei Nichteinhaltung der Vorschriften.
Der Bundesrat hat daher beschlossen, die Wirksamkeit des Gleichstellungsgesetzes bis Ende 2027 zu überprüfen und nicht wie ursprünglich geplant erst 2029. Diese Evaluation soll zeigen, ob zusätzliche Massnahmen nötig sind, um die in der Verfassung verankerte Lohngleichheit zu verwirklichen.