Titanic vs. Lindner: Satiremagazin weist Aufforderung zurück
Das Satiremagazin Titanic lehnt die Unterlassungsaufforderung von Ex-Finanzminister Christian Lindner ab und verteidigt sein umstrittenes Titelbild.

Das Frankfurter Satiremagazin Titanic hat die Unterlassungsaufforderung von Christian Lindner zum Titel der Januar-Ausgabe zurückgewiesen. «Wir werden nichts unterschreiben», erklärte Titanic-Anwalt Jan-Alexander Fortmeyer, wie «Hessenschau» berichtet.
Der FDP-Vorsitzende sowie seine schwangere Ehefrau Franca Lehfeldt hatten dem Magazin eine Unterlassungsaufforderung zukommen lassen, berichtete erstmals «FAZ». Das Titelblatt zeigt ein Foto des Ehepaars in Kombination mit einem Ultraschallbild eines ungeborenen Kindes, berichtet «Berliner Morgenpost».
Streit um Titelblatt der Titanic
Die Überschrift lautete: «Baby-Glück im Eimer. Es wird ein Low-Performer! Lindner stellt Eilantrag zur Abschaffung von §218.»
Laut «FAZ» argumentierte Lindners Anwalt Christian Schertz, es handle sich um eine «grundlose und auch bezugslose falsche Unterstellung eines gewollten Abbruchs werdenden Lebens».
Titanic-Anwalt Fortmeyer widerspricht dieser Auffassung. Er betont, es gebe genügend Punkte, die die satirische Darstellung rechtfertigten.

Zudem habe Lindner bei der Entstehung des Heftes im Dezember noch im Fokus des öffentlichen Interesses gestanden. Die Redaktion zeigt sich gelassen angesichts einer möglichen Klage des Ehepaares.
Die «Berliner Morgenpost» berichtet, dass das Satiremagazin auf der Website erneut die Ausgabe bewarb. Dazu kommentierte das Satiremagazin: «Die Redaktion freut sich, wenn sich Ruheständler dank Titanic nicht langweilen müssen.»
Hintergrund der Kontroverse
Im November gab es eine Initiative von SPD und Grünen zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen bis zur zwölften Woche. Die FDP lehnte den Vorschlag Anfang Februar gemäss «Berliner Morgenpost» allerdings ab.
Der Titel der Titanci solle wohl darauf Bezug nehmen. Nun stellt sich die Frage: Was ist Satire erlaubt? Letztendlich werden darüber die Gerichte entscheiden müssen.
Bisher ist die Titanic der Aufforderung des Anwalts nicht nachgekommen, berichten «Berliner Morgenpost» und «Stern».