Italiens Abgeordnetenkammer billigt Migrationsabkommen mit Albanien

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Rumänien,

Migrationsabkommen zwischen Italien und Albanien nähert sich der Ratifizierung.

Die Zahl an Flüchtlingen und Migrantinnen ist im Jahre 2022 stark gestiegen. Die EU-Staats- und Regierungschefs diskutieren am Donnerstag an einem Sondergipfel über das Thema Migration. (Archiv)
Die Ratifizierung des Migrationsabkommens zwischen Italien und Albanien steht kurz bevor. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/AP/JEREMIAS GONZALEZ

Der Migrationsdeal zwischen Italien und Albanien ist einen entscheidenden Schritt vorangekommen: Die italienische Abgeordnetenkammer billigte am Mittwoch in Rom einen Gesetzentwurf zur Ratifizierung des Abkommens. Um die irreguläre Migration über das Mittelmeer von Nordafrika nach Europa einzuschränken, sollen demnach zwei Aufnahmezentren für Migranten in Albanien errichtet werden. Das Abkommen muss nun noch vom italienischen Senat – der kleineren der beiden Parlamentskammern – abgesegnet werden.

Vor rund zwei Monaten unterzeichneten Italiens ultrarechte Ministerpräsidentin Giorgia Meloni und Albaniens Regierungschef Edi Rama eine Absichtserklärung, die die Errichtung der Aufnahmezentren vorsieht. In sie sollen Menschen gebracht werden, die zuvor auf dem Weg nach Italien von den zuständigen Behörden auf Hoher See an Bord genommen wurden. Dort sollen den Plänen zufolge dann Asylanträge geprüft und, wenn nötig, schnellere Rückführungen ermöglicht werden.

Zwei neue Zentren für 3000 Migranten

Die Zentren sollen im Hafen von Shengjin an der Adria sowie in Gjader eingerichtet werden. Etwa 3000 Menschen sollen dort gleichzeitig untergebracht werden können. Die Zentren sollen von Italien verwaltet werden und bereits in diesem Jahr betriebsbereit sein. Albanien wird bei der Überwachung der Einrichtungen mitwirken.

Das albanische Verfassungsgericht hatte allerdings Ende vergangenen Jahres die Ratifizierung durch das Parlament ausgesetzt, nachdem 30 Oppositionsabgeordnete den Antrag gestellt hatten, das Migrationsabkommen mit Italien für verfassungswidrig zu erklären. Das Nein ist aber nicht definitiv. Der Fall wird derzeit vor dem Gericht verhandelt – ein Urteil wird am Montag erwartet.

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