Imamoglus Anwälte legen Beschwerde gegen Inhaftierung ein

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Türkei,

Anwälte des abgesetzten Istanbuler Bürgermeisters Ekrem Imamoglu legen Beschwerde gegen seine Inhaftierung ein.

Imamoglu
Imamoglu ist laut Opposition in Einzelhaft in einem Hochsicherheitsgefängnis bei Istanbul untergebracht. (Archivbild) - dpa

Die Anwälte des abgesetzten Istanbuler Bürgermeisters Ekrem Imamoglu haben Beschwerde gegen seine Inhaftierung eingelegt. In dem Antrag heisst es, die Ermittlungen gegen Imamoglu seien mit rechtlich unzulässigen Verfahren durchgeführt worden. Dies berichtete die Nachrichtenagentur DHA.

Die Anwälte fordern demnach die Aufhebung der Untersuchungshaft und die Freilassung von Imamoglu. Am 19. März wurde Imamoglu wegen Korruptions- und Terrorvorwürfen festgenommen.

Der Oppositionspolitiker, der nach seiner Festnahme zum Präsidentschaftskandidaten der grössten Oppositionspartei CHP ernannt wurde, gilt als wichtigster innenpolitischer Rivale von Präsident Recep Tayyip Erdogan.

Korruptionsvorwurf führt zu Massendemonstrationen

Wegen Korruption wurde Imamoglu inhaftiert, sein Bürgermeisteramt wurde ihm daraufhin aberkannt. Seine Partei kritisiert, die Vorwürfe beruhten teilweise auf Aussagen geheimer Zeugen. Das sieht die Partei als Beleg für deren Unglaubwürdigkeit.

Der 53 Jahre alte Imamoglu wird im Hochsicherheitsgefängnis Marmara in Istanbul festgehalten. Das Vorgehen gegen den beliebten Politiker löste eine Welle an Massenprotesten in der Türkei aus. Die Demonstranten werfen Präsident Erdogan vor, sich mithilfe des Justizapparats und der Polizei seines aussichtsreichsten Herausforderers bei der nächsten Wahl entledigen zu wollen.

Die CHP initiierte eine Unterschriftenkampagne, mit der sie die Freilassung Imamoglus und Neuwahlen fordert. Die Partei will von nun an jeden Samstag an unterschiedlichen Orten im Land und jeden Mittwochabend in Istanbul Proteste organisieren.

Kommentare

User #3608 (nicht angemeldet)

Wie viel bekommt er als Wunschkandidat von Brüssel? Das nennt man überigens auch ausländischer Einfluss auf nationale Wahlen. Dasselbe gilt auch für Rumänien und Frankreich.

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