Dauernde Verkehrsanordnung Oberhäslerstrasse, Wendeplatz

Gemeinde Lindau
Gemeinde Lindau

Effretikon,

Auf dem Wendeplatz am Ende der Oberhäslerstrasse ist das Parkieren von Fahrzeugen verboten.

stadtverwaltung
Die Stadtverwaltung Luzern beschäftigt aktuell 1202 Vollzeitkräfte. (Symbolbild) - Pexels

Auf Antrag des Gemeinderates Lindau hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt: Auf dem Wendeplatz am Ende der Oberhäslerstrasse ist das Parkieren von Fahrzeugen verboten.

Die Akten liegen bei der Gemeindeverwaltung Lindau, Tagelswangerstrasse 2, 8315 Lindau, während 30 Tagen zur öffentlichen Einsicht auf oder können auf der Homepage der Gemeinde (www.lindau.ch) eingesehen werden. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Kommentare

Weiterlesen

fechten
8 Interaktionen
Israel brüskiert
Zug
196 Interaktionen
Blackout

MEHR AUS OBERLAND

züricher ausflugsbeiz
2 Interaktionen
Ausflugsbeiz
Spielplatzbau
Wetzikon
Rüti ZH