Herisau legt Finanzkompetenzen für 2025 offen
Die Finanzkompetenzen von Gemeinderat und Einwohnerrat in Herisau richten sich 2025 nach dem Steuerertrag und werden erstmals öffentlich zugänglich gemacht.

Die Finanzkompetenzen von Gemeinderat und Einwohnerrat richten sich nach dem Steuerertrag des Vorjahres, teilt die Gemeinde Herisau mit. Entsprechend berechnet die Finanzverwaltung jedes Jahr neu die Höhe der Finanzkompetenzen.
So kann der Gemeinderat bei nicht gebundenen Ausgaben im Jahr 2025 zum Beispiel über neue einmalige Ausgaben bis zum Betrag von 151'153 Franken selbst entscheiden. Dies entspricht einem Prozent des Ertrags einer Steuereinheit des Jahres 2024.
Zwischen 151'153 Franken und 755'765 Franken ist der Einwohnerrat zuständig (1-5 Prozent). Darüber gilt das fakultative Referendum (5-25 Prozent). Eine obligatorische Volksabstimmung gibt es, wenn die neue einmalige Ausgabe 3'778'829 Franken übersteigt, also über 25 Prozent des Ertrags einer Steuereinheit des Jahres 2024 liegt.
Transparente Finanzkompetenzen
Für jährliche wiederkehrende Ausgaben liegen die Beträge tiefer, beim Gemeinderat beispielsweise bei 37'788 Franken. Im Sinne eines transparenten Umgangs mit den Gemeindefinanzen hat der Gemeinderat entschieden, die Finanzkompetenzen erstmals und fortan öffentlich für alle zugänglich zu machen. Die Details sowie weitere Regelungen zu Grundstücken und Baurechten sind in einer Tabelle zusammengefasst.