Tempo 30 in Gasenzen

Gemeinde Gams
Gemeinde Gams

Werdenberg,

Die Kantonspolizei St.Gallen hat auf Antrag des Gemeinderates der Einführung einer Tempo-30-Zone für den Ortsteil Gasenzen zugestimmt.

Tempo 30
Eine Tempo-30-Zone. (Symbolbild) - Nau.ch

Die Kantonspolizei St.Gallen hat auf Antrag des Gemeinderates der Einführung einer Tempo-30-Zone für den Ortsteil Gasenzen zugestimmt und am 4. März 2020 eine entsprechende Verkehrsanordnung erlassen und diese auf der Publikationsplattform des Kantons St.Gallen und im amtlichen Publikationsorgan öffentlich bekannt gemacht. Die Verkehrsanordnung kann auch auf der Website der Gemeinde Gams unter «Amtliche Bekanntmachungen» eingesehen werden.

Nach Art. 6 der Verordnung über die «Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen» sind die realisierten Massnahmen in einer Tempo-30-Zone spätestens nach einem Jahr auf ihre Wirkung zu überprüfen. Werden die Ziele wie «keine Unfälle mit Verletzten oder Getöteten» und «Durchschnittsgeschwindigkeit 35 km/h darf nicht überschritten werden» nicht erreicht, so sind an neuralgischen Stellen zusätzliche betriebliche und/oder bauliche Massnahmen zu ergreifen.

Die baulichen Unregelmässigkeiten (unklare Rechtsvortritte durch Wassersteine) sind zu beheben. Die Tempo-30-Zone Gasenzen tritt mit der entsprechenden Signalisation und Markierung in Kraft.

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