Strafe für Hassan Kiko rechtskräftig

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Lausanne,

Die zusätzliche Freiheitsstrafe von sechs Monaten für Hassan Kiko ist rechtskräftig. Der Syrer flüchtete im Februar 2016 mit Hilfe einer Aufseherin aus dem Gefängnis Limmattal ZH.

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Eine Zeichnung von Hassan Kiko beim Prozess am Bezirksgericht Dietikon im Jahr 2016. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Hassen Kiko zieht seine Verurteilung nicht weiter.
  • Seine Freiheitsstrafe von sechs Monaten ist damit rechtskräftig.
  • Des Syrer ist im Februar 2016 aus dem Gefängnis Limmattal ZH geflüchtet.

Hassan Kiko flüchtete im Februar 2016 mit Hilfe einer Aufseherin aus dem Gefängnis Limmattal ZH. Nach einigen Monaten wurde das unterdessen verheiratete Paar in Italien gefasst. Das Obergericht Zürich bestätigte im Oktober vergangenen Jahres die Verurteilung wegen Anstiftung zum Entweichenlassen eines Häftlings.

Der Verurteilte hat den Fall nicht weitergezogen, wie aus einer Information des Bundesgerichts hervor geht. Die Fluchthelferin und Ehefrau wurde für ihre Unterstützung zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt.

Der Syrer ist dreifach vorbestraft, unter anderem wegen der Vergewaltigung einer 15-Jährigen. Insgesamt muss er inklusive der Zusatzstrafe gut sieben Jahre absitzen.

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