Frau läuft neben Fussgängerstreifen: 10 Stutz Busse
Weil sie die Strasse nicht auf dem 20 Meter weiter befindlichen Fussgängerstreifen überquerte, muss eine Frau aus dem Kanton Schwyz eine Busse zahlen.

Das Wichtigste in Kürze
- 10 Franken Busse muss eine Frau zahlen, weil sie nicht den Fussgängerstreifen benutzte.
- Dieser befand sich nur 20 Meter weiter entfernt und wäre deshalb Pflicht gewesen.
- Zahlt sie das Bussgeld nicht, muss die Frau einen Tag ins Gefängnis.
Diese Abkürzung war ein teurer Spass: Weil eine Frau nicht den Fussgängerstreifen nutzte, um die Strasse zu überqueren, muss sie 10 Franken Busse zahlen.
Der Fussgängerstreifen hatte sich laut Strafbefehl, über den der «Bote der Urschweiz» berichtet, nur etwa 20 Meter weiter befunden. Laut Gesetz sind Fussgänger verpflichtet, die Strasse auf diesem zu überqueren, wenn der Abstand zu ihm unter 50 Meter beträgt.
Doch ganz so billig kommt sie letztlich nicht davon: Dazu kommen nämlich noch 160 Franken Verfahrenskosten.
10 Franken zahlen oder einen Tag ins Gefängnis
«Solche Bussen werden sehr selten ausgesprochen», teilt die Kantonspolizei Schwyz gegenüber der Zeitung mit.
Die Frau hatte im vergangenen Herbst mit ihrem Hund eine Strasse in Innerschwyz überquert. Dabei hätte sie den Fussgängerstreifen benutzen müssen.
Sollte sie sich weigern, die Busse zu bezahlen, wird eine Ersatzfreiheitsstrafe fällig: ein Tag im Gefängnis.