17-jährige Freiheitsstrafe wegen Mordes in Chiasso TI

Keystone-SDA
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Bellinzona,

Ein Geschworenengericht in Lugano verurteilte einen 28-jährigen Somalier wegen Mordes zu 17 Jahren Haft und 15 Jahren Landesverweis.

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Lugano: Ein 28-jähriger Somalier wurde wegen Mordes zu 17 Jahren Haft und 15 Jahren Landesverweis verurteilt. (Symbolbild) - dpa

Ein Geschworenengericht hat am Donnerstag am Tessiner Kantonsstrafgericht in Lugano einen 28-jährigen Somalier des Mordes schuldig gesprochen und zu einer 17-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Mann wird ausserdem für 15 Jahre des Landes verwiesen.

Laut Anklageschrift suchte der 28-Jährige sein 50 Jahre altes Opfer am 1. März 2024 frühmorgens in dessen Wohnung in Chiasso auf, weil er bei ihm Kokain kaufen wollte. Aus dem «geringfügigen Motiv», dass der aufgesuchte Mann kein Kokain für ihn hatte, stach der Somalier mindestens 17 Mal auf sein Opfer ein.

Täter war sich seiner Tat bewusst

Das Opfer starb laut Anklageschrift unter anderem an inneren Blutungen. Dass der Täter dem 50-Jährigen weitere Messerstiche zufügte, obwohl bereits die ersten gereicht hätten, um ihn zu töten, bezeichnete der vorsitzende Richter bei der Urteilseröffnung als «pervers».

Der Somalier habe mit «besonders ausgeprägter Skrupellosigkeit» gehandelt. Trotz des Drogeneinflusses bei der Tat sei er bei «klarem Bewusstsein» gewesen. Dies zeige auch der Umstand, dass er später via Nachbarn die Polizei habe rufen lassen.

In seinem Plädoyer sprach der Staatsanwalt von einer «totalen Geringschätzung des menschlichen Lebens» des Täters. Er habe aus «primitiven Motiven» gehandelt. Dies, nachdem er eine lange Nacht in einer Disco verbracht und grosse Mengen an Kokain konsumiert habe.

Staatsanwalt: Hohe Rückfallgefahr

Das Rückfallrisiko bezeichnete der Staatsanwalt als «hoch». Die Anwältin des 28-Jährigen argumentierte, die Voraussetzungen für Mord seien nicht gegeben. Sie plädierte deshalb auf vorsätzliche Tötung.

Ihr Mandant sei zum Tatzeitpunkt lediglich bei «mittlerer Zurechnungsfähigkeit» gewesen, die Tat sei zudem nicht vorsätzlich geplant gewesen.

Richter sieht Mordmerkmale erfüllt

Der vorsitzende Richter sah indessen die Voraussetzungen für Mord erfüllt. Schon allein das «geringfügige Motiv», einen Menschen zu töten, weil er einem keine Drogen gebe, würde für die Qualifizierung von Mord reichen.

Auch das kaltblütige, skrupellose Handeln des Mannes erfülle die Voraussetzung für Mord. Eine frühere Haftstrafe wegen versuchter Tötung habe beim Verurteilten zu keinen «Einsichten» geführt.

In der Schweiz existieren heute keine Geschworenengerichte mehr. Ausser im Tessin. 2010 hatte das Tessiner Stimmvolk die Abschaffung der Geschworenengerichte knapp abgelehnt.

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