Gericht

Innsbrucker Gericht lehnt Benko-Übergabe an Italien endgültig ab

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Österreich,

Trotz Haftbefehl gegen Signa-Gründer René Benko wird der ehemalige Multimilliardär nicht ausgeliefert.

Signa-Gründer René Benko
Der Haftbefehl gegen René Benko führt nicht zur Auslieferung des ehemaligen Multimilliardärs. (Archivbild) - Georg Hochmuth/APA/dpa

Nach der Erlassung eines Haftbefehls gegen Signa-Gründer René Benko durch die Staatsanwaltschaft Trient steht nun endgültig fest, dass der ehemalige Multimilliardär nicht ausgeliefert wird. Mittlerweile liege ein Beschluss des Haft- und Rechtsschutzrichters vor, mit dem eine Übergabe an Italien für unzulässig erklärt wurde, sagte die Sprecherin des Landesgerichts Innsbruck, Birgit Fink, zur Nachrichtenagentur APA am Dienstag.

Der Grund: Bei Benko handelt es sich bekanntermassen um einen österreichischen Staatsbürger. Die Entscheidung war bereits rechtskräftig. Der Beschluss war genauso erwartet worden, es handelte sich lediglich um eine formale Sache.

Schliesslich besteht eine im Verfassungsrang stehende Bestimmung, dass österreichische Staatsbürger wegen mutmasslicher Delikte, wegen derer gegen sie auch im Inland ermittelt werden kann, nicht ausgeliefert werden dürfen. Der Tiroler Benko war zuvor im Rahmen des «Übergabeverfahrens» zu einer Stellungnahme aufgefordert worden.

Führung einer mafiaähnlichen kriminellen Vereinigung?

Die Staatsanwaltschaft Trient verdächtigt Benko, «Anführer einer mafiaartigen kriminellen Vereinigung» zu sein, die mit dem Ziel gegründet wurde, Konzessionen und Genehmigungen zu erlangen, um daraus ungerechtfertigte Gewinne zu erzielen, geht aus den Ermittlungsakten hervor. Der Unternehmer und Investor habe an der Spitze der kriminellen Vereinigung mithilfe des Bozner Steuerberaters Heinz Peter Hager und eines Unternehmers aus der Stadt Rovereto gehandelt, hiess es seitens der italienischen Justizbehörden.

Hager ist auch Vorstandschef der nach Benkos Tochter benannten Laura Privatstiftung. Die Ermittlungen laufen gegen insgesamt 77 Personen.

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